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Widerrufsbelehrung

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt seit Mitte 2014 auch für Maklerverträge. Werden außerhalb der Geschäftsräume Verträge geschlossen, per Telefon, E-Mail oder Internet, muss der Makler den Kunden über sein Widerrufsrecht informieren.

Die Besichtigung einer Immobilie ist kostenfrei!

Dabei kann es zu Missverständnissen kommen. Rein rechtlich komm ein Vertrag zwischen Makler und Kunden bereits zustande, wenn der Interessent durch ein Inserat oder durch Werbung um die Provisionspflicht weiß und die Maklerdienste in Anspruch nimmt. Dies tut er beispielsweise wenn er um Unterlagen bittet oder einen Besichtigungstermin vereinbaren möchte.

Wir arbeiten ausschließlich erfolgsabhänging. Das heißt, die Provision muss nur bezahlen, wer auch einen Miet- oder Kaufvertrag abschließt. Auskünfte, Besichtigung oder Beratungen sind kostenfrei.

Wenn nach einer Besichigung kein Interesse an der Immobilie besteht muss nichts weiter unternommen werden. Der Maklervertrag muss nicht wiederrufen werden.