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Energieausweis

Pflicht bei Vermietung und Verkauf. Bußgeld droht.
Wer ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, benötigt einen Energieausweis. Bei Nichtbeachtung kann ein Bußgeld von bis zu 15.000,00 € drohen.

Wann ist ein Energieausweis nötig?

Bei der ersten Besichtigung muss dem Interessenten der Energieausweis vorgelegt werden. Beim Abschuß des Vertrages muss dem Käufer oder Mieter der Energieausweis übergeben werden.

Pflichten für den Makler

In allen Anzeigen, egal ob Internet oder Zeitungswerbung, müssen folgende Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein:

  • Art des Energieausweises
    (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  • Baujahr der Immobilie
  • Energie-Effizienzklasse
  • Endenergiebedarf

Ausgenommen von dieser Regelung sind Denkmalschutz-Immobilien und Ferienhäuser.

Wie erhalte ich einen Energieausweis?

Um für Ihre Immobilie den richtigen Energieausweis zu günstigen Konditionen zu erhalten beraten wir Sie gerne und vermitteln Ihnen einen kompetenten Energieberater.